Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 01.06.1989 - 2/3 O 441/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Offene Gebäudefuge als Mangel; Fehlerbegriff im Mietrecht; Gewährleistungsansprüche bei Minderung der Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 01.06.1989 - 2/3 O 441/88
- OLG Frankfurt, 01.11.1990 - 16 U 146/89
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.12.1970 - VIII ZR 149/69
Vermietung eines Lagerraumes - Beschädigung von eingelagerten Tapeten auf Grund …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 01.06.1989 - 3 O 441/88
Ein anfänglicher Mangel der Mieträume liegt nicht vor, wenn die bauliche Beschaffenheit des Gebäudes nur bei fernliegendem Fehlverhalten eines Dritten oder unter ganz außergewöhnlichen Umständen zum Eintritt eines Schadens führen kann (vgl. BGH, Urt. v. 9.12.1970 - VIII ZR 149/69, NJW 1971, 424).